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Patrick Cornelißen
cornelis at pcornelissen.de
Fre Mar 6 14:11:13 GMT 2009
Am Freitag, 6. März 2009 14:56:22 schrieb Erik Zettel:
> "Für Gewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind,
> gilt § 15 b Gewerbeordnung: Gewerbetreibende, für die keine Firma im
> Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die
> an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit
> mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben."
Sollte man das nicht eh? ;-)
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Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Cornelißen